Zulässigkeit virtueller Hauptversammlungen nach dem COVMG
Nach Auffassung des Landgericht Köln (Beschluss vom 26.02.2021 – 82 O 53/21) ermöglicht das COVMG im Hinblick auf die erforderliche Abwägung, dass Gesellschaften in der pandemischen Ausnahmesituation, die Präsenz-Hauptversammlungen u.U. ausschließt, eine rechtssichere Möglichkeit geboten werden soll, wichtige bzw. notwendige Beschlüsse zu fassen, virtuelle Hauptversammlungen.
Da die Entscheidung dem gesetzgeberischen Willen entspricht, ist sie ...